Nutzungsvertrag für den Stocherkahn des Vereins Stocherkahn Medizin Tübingen e.V.

1. Der Vereinskahn des Stocherkahn Medizin Tübingen e.V. darf nur an Studierende, ehemalige Studierende und Mitglieder der Medizinischen Fakultät Tübingen (natürliche Personen, Mindestalter aus Haftungsgründen 18 Jahre) vermietet werden.

2. Der Mietpreis des Stocherkahns beträgt für Studenten 7€ und für Nichtstudenten 10€ pro Stunde (für Sonderkonditionen ab 3 Stunden siehe Preisliste im Internet).

3. Eine gewerbliche Nutzung des Kahns ist untersagt. Verstöße werden geahndet.

4. Der Stocherkahn darf nur von Selbstfahrern, die das Stochern sicher beherrschen und sich mit den einschlägigen Regeln der Gewässernutzung auskennen gemietet werden. (Informationen hierzu sind auf den Webseiten des Vereins und der Stadt zu finden)

5. Voraussetzung für die Vermietung ist, dass alle Teilnehmer schwimmen können. Kinder müssen ggf. geeignete Schwimmhilfen tragen und von erwachsenen Begleitpersonen beaufsichtigt werden. Zu jedem Zeitpunkt muss eine Person, die das Stochern sicher beherrscht auf dem Kahn anwesend sein.

6. Die Benutzung des Stocherkahns erfolgt auf eigene Gefahr. Der Stocherkahn Medizin Tübingen e.V. übernimmt keine Haftung für Schäden aller Art, die den Nutzern, anderen Wasserfahrzeugen, an den Anlegestellen oder an Dritten bei der Benutzung des Stocherkahns entstehen.

7. Das Grillen auf dem Stocherkahn ist nicht gestattet.

8. Behördliche Bußgelder für ordnungswidriges Handeln bei der Kahnnutzung werden in voller Höhe an den Ausleiher weitergegeben.

9. Der Mieter darf aus allen Gründen bis unmittelbar vor Fahrtantritt bzw. bis unmittelbar vor Beginn der Fahrtzeit die Fahrt stornieren. Eine Stornierung nach Fahrtantritt bzw. nach Beginn der Fahrtzeit ist nicht möglich.

10. Vor jeder Fahrt ist das Zubehör des Kahns auf Vollständigkeit zu überprüfen. Eine aktuelle Bestückungsliste findet sich auf dem Internetauftritt des Vereins.

Fehlende Teile bzw. Schäden müssen bis spätestens 2 Stunden nach der Fahrt gemeldet werden. Bei Schäden durch nicht vertragsgemäßen Gebrauch des Stocherkahns wird der Mieter haftbar gemacht (siehe Reparatur-Preisliste im Internet). Der Mieter wird bei ausbleibender Meldung für fehlende oder kaputte Teile haftbar gemacht.

11. Der Kahn muss entweder sachgemäß angeschlossen werden (siehe Anleitung auf der Homepage) oder dem Nachmieter gegen Vorlage des Stocherkahnschlüssels oder der Reservierungsbestätigung übergeben werden.

12. Bei unsachgemäßer Befestigung des Kahns an der Anlegestelle wird der Mieter haftbar gemacht.

13. Der Schlüssel ist gleich nach Fahrtende in den gekennzeichneten Briefkasten der Stocherkahn-Wärte*innen in der Bursagasse 18 abzugeben.

14. Ich erkläre mich mit den Regeln der Homepage www.stocherkahn.fachschaftmedizin.de einverstanden und bestätige, ein Student, ehemaliger Student oder Mitglied der Medizinischen Fakultät Tübingen zu sein.

Haftungs- und Sicherheitsvereinbarung

Die Haftung des Verleihers und der für ihn Handelnden wird unter allen rechtlichen Gesichtspunkten ausgeschlossen, mit Ausnahme vorsätzlichen Handelns.

Der Entleiher verpflichtet sich:

1. Eine Prüfung des Kahns vor Beginn der Fahrt vorzunehmen und dabei die Verkehrssicherheit des Kahns eigenverantwortlich zu prüfen

2. Sich eigenverantwortlich über Einschränkung der Befahrbarkeit des Neckars zu informieren (z.B. wegen Witterung, Hochwasser, Staustufen, Naturschutzgebieten,...) und diese Einschränkungen zu beachten

2.1 Insbesondere sei hier aktuell auf die besondere Gefahrenlage in der Nähe des Stauwehrs aufgrund der geänderten Flussregulierung hingewiesen. Der Neckar ist daher aktuell flussabwärts der Anlegestelle Bismarkstraße als Gefahrenstelle zu betrachten und für das Befahren gesperrt!

3. Sich eigenverantwortlich über die einzuhaltenden Regeln zu informieren und diese zu beachten

4. Den Kahn nur durch erfahrene und körperlich dazu fähige Personen fahren zu lassen

5. Der Entleiher bestätigt, dass die vom Verleiher erteilten Hinweise keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit erheben. Dabei handelt es sich lediglich um unverbindliche Erfahrungswerte.

6. Nach der Fahrt: Der Kahn muss mit mindestens 3m Spiel am Liegeplatz Hölderlinturm (wie behördlich gefordert und in der Anleitung auf der Homepage erklärt) angeschlossen werden. (Sehr wichtig!! Sonst kann der Kahn durch Strömung beschädigt oder losgerissen werden, oder Schäden verursachen!!)